Datenschutzerklärung

AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen

  

1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Personal- und Servicedienstleistungen sowie sonstige Leistungen und Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Auftraggeber zuvor bei der Spreeküche GmbH, Friedrichstraße 95 10117 Berlin (nachfolgend Gesellschaft) persönlich, per Post, Telefon, Fax oder E-Mail bestellt hat.

 

1.2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden sind. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn auf deren Geltung im Angebot hingewiesen wurde.

 

1.3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke, insbesondere die des Auftraggebers, gelten nur im Fall von ausdrücklicher Vereinbarung, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.

 

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegenüber Spreeküche GmbH abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes der Gesellschaft durch den Auftraggeber oder mit der Bestellbestätigung der Gesellschaft auf eine Bestellung des Auftraggebers zu Stande. In Fällen von offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist die Gesellschaft zur Korrektur oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Vertragsabschluss bedarf der Textform.

 

3. Preise Allgemein

3.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums.

 

3.2. Der Kunde teilt der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 15% nach unten, ist die Gesellschaft berechtigt die im Vertrag vereinbarten Preise, neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistungen ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Gesellschaft möglich.

 

4. Zahlungen, Zahlungsbedindungen, Vorkasse

Alle Rechnungen sind spätestens binnen 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht eine andere individualvertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Gesellschaft behält sich vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragskosten mit unverzüglicher Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Die Restsumme wird nach den oben genannten Zahlungsbedingungen fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese in bar einen Tag vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich die Gesellschaft vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden.

 

5. Lieferbedindungen

5.1. Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von +/- 30 Minuten ein.

 

5.2. Da wir ausschließlich Frischware verwenden, halten wir uns offen, das Angebot in diesem Bereich je nach Jahreszeit zu aktualisieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.

 

5.3. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung.

 

5.4  Lieferhaftung/ Rücktritt

Sollte ein Vorlieferant die Spreeküche GmbH nicht oder nicht rechtzeitig beliefern, so wird die Spreeküche GmbH von der Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Lieferung frei, sofern sie daran kein Verschulden trifft. Falls die Spreeküche GmbH ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware oder zur Erbringung der Leistung nicht in der Lage ist, weil zur Belieferung des Kunden ein Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten geschlossen wurde und der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen sodann nicht erfüllt, ist die Spreeküche GmbH dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Die Spreeküche GmbH informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit. Falls die Bezahlung des Kaufpreises bereits erfolgt ist, wird dieser unverzüglich zurückerstattet.

 

Sollte der Käufer eine falsche oder unvollständige Lieferanschrift angeben und aus diesem Grund eine Zustellung der Waren nicht möglich sein, so hat er der Spreeküche GmbH den hierdurch entstandenen Schaden, wozu insbesondere die Kosten der Rücksendung gehören, zu ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn infolge der Angabe einer falschen oder unvollständigen Lieferanschrift die Zustellung der Waren erheblich erschwert wird. In diesem Fall hat der Käufer der Spreeküche GmbH den hierdurch entstandenen Schaden, wozu insbesondere die Kosten der Anschriftenermittlung oder einer weiteren Zustellung gehören können, zu ersetzen.

  

6. Stornierung

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir wie folgt:
7 Tage (168 h) vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Angebotssumme
bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Angebotssumme 
72 bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Angebotssumme 
unter 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Angebotssumme

 

7. Kündigung durch die Spreeküche
Spreeküche GmbH kann den Vertrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn
(1) fällige Zahlungen nicht geleistet werden (ohne dass die Spreeküche GmbH dadurch seinen Anspruch auf den vereinbarten Preis verliert). Zahlt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, und ist der Spreeküche GmbH eine Lieferung noch möglich, kann sie die Lieferung von der Erstattung etwaiger durch den Zahlungsverzug entstandener Mehrkosten verlangen);
(2) sich Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss unbekannt waren, die die Sicherheit der Lieferperson vor Ort gefährden oder die dazu führen, dass Vorschriften aus dem Arbeitsschutz für die Sicherheit und Gesundheit des Personals von der Spreeküche GmbH nicht eingehalten sind oder nicht gesichert eingehalten werden können;
(3) anzunehmen ist, dass sich die belieferte Veranstaltung, auf der Logos, Equipment oder Personal von der Spreeküche GmbH präsent und anwesend sind, unmittelbar auf politische Vorgänge in Deutschland und/oder dem Ausland bezieht und/oder dabei Meinungen erörtert und/oder kundgetan werden oder werden sollen, die mit demokratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und/oder sich auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland negativ auswirken;

(4) der Kunde gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit von der Spreeküche GmbH eingesetzten Personals (Lieferung, Service usw.) vor Ort dienen;

(5) der Kunde einer verbotenen Partei angehört und in dieser Funktion die Veranstaltung durchführen möchte;

(6) der Kunde für die Durchführung des Vertrages notwendige die Unterlagen und Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht an die Spreeküche GmbH 

übermittelt, die vereinbart oder für eine termingerechte Lieferung oder Betreuung/Service vor Ort erforderlich (z.B. Schotterzufahrten, Lastgrenzen der Zuwege, Entfernungen von der zuletzt zulässigen Parkmöglichkeit des Lieferfahrzeugs zum Lieferort, Beleuchtung, Brandschutz, Fluchtwege) sind und eine Bereitstellung an der Bordsteinkante (siehe § 9 Absatz 6) unmöglich ist oder mit Blick auf das Eigentum von der Spreeküche GmbH nicht zumutbar ist;
(7) die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nicht vorliegen;
(8) der Kunde behördliche Auflagen nicht erfüllt;
(9) der Kunde technische Anlagen betreibt, die nicht zulässig sind und dadurch das Personal von der Spreeküche GmbH gefährdet sein kann;
(10) sich die zuständigen Behörden und Polizei anhand konkreter Anhaltspunkte außer Stande sehen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und dem Vermieter die Überlassung aus diesem Grund nicht zumutbar ist; oder
(11) eine zuständige Behörde oder ein Gericht die Durchführung der Veranstaltung untersagt.

 

Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung usw. ist nur erforderlich, wenn ein Abstellen oder Nichteintritt des Kündigungsgrundes sichergestellt ist und ein weiteres Festhalten am Vertrag für die Spreeküche GmbH zumutbar ist.  In jedem Fall sind der Spreeküche GmbH zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenden Kosten zu erstatten.

  

8. Transporrtkosten und Gefahrenübergang

Die Ermittlung der Transportkosten ist abhängig von Entfernung und Aufwand und erfolgt stets individuell. Sobald der Auftraggeber Kenntnis erlangt von Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie z. B. Baustellen, lange Wege, Treppen über eine oder mehrere Etagen, nicht funktionierende Aufzüge etc., sind diese bei der Bestellung 

mitzuteilen, damit die Gesellschaft sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Bei Nichtmitteilung behält sich die Gesellschaft für besonders aufwendige, den Lieferort betreffende Gegebenheiten vor, eine Mehraufwandspauschale bis zu 5 % des Gesamtpreises zu berechnen. Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder einen sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, Spreeküche GmbH, Friedrichstraße 95 10117 Berlin, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtführer oder Dritten übergeben haben.

 

Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von der Spreeküche GmbH. 

Die Spreeküche GmbH übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine Haftung.

  

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass die bestellte Ware sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert wird und gewährleistet, dass die Bestellung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

 

9.2. Der Auftraggeber hat die Ware nach Übergabe mit ihm zumutbarer Gründlichkeit auf Menge und erkennbare Mängel zu prüfen.

 

9.3. Weist die von der Gesellschaft gelieferte Ware einen offensichtlichen Mangel auf, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich nach der Übergabe bekannt zu geben, damit eventuell fehlende oder fälschlich gelieferte Ware der Bestellung/Leistung nachgeliefert bzw. ausgetauscht werden können. Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.

 

9.4. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln kann die Gesellschaft nach ihrer Wahl entweder nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern.

 

9.5. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist angehalten, die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in grob sauberem Zustand auf seine Gefahr und Kosten an die Gesellschaft zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Soweit er Mietgegenstände beschädigt oder nicht zurückgibt, ist er zum Ersatz der Aufwendungen für eine Reparatur oder die Neuanschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes verpflichtet.

 

9.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gesellschaft sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, und die weiteren Weisungen von der Gesellschaft abzuwarten.

 

9.6.1 Einen Lieferschein mit Positionen der Mietgegenstände, wird bei der Übergabe des Catering von beiden Vertragsparteien unterschrieben.

 

9.7. Die Haftung von der Gesellschaft für Schäden mit Ausnahme von Personenschäden, auch gegenüber Dritten, ist ausgeschlossen, sofern die Gesellschaft bzw. deren Mitarbeitern kein grob fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliches Handeln zur Last fällt.

 

9.8 Unsere Haftung ist beschränkt auf den Warenwert.

 

10. Witterung- und Fremdeinflüsse
Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag auszuführen, haftet die Spreeküche GmbH nicht. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden abzüglich entstandener Kosten rückerstattet.

 

11. Verspätungen
Spreeküche GmbH kann für evtl. Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden von Spreeküche GmbH zurückzuführen.

  

12. Personalkosten

Das angebotene Personal vor Ort wird nach tatsächlichem Bedarf abgerechnet, wenn dies im Vertrag vereinbart ist. Die angegebenen Stunden im Angebot sind ein Richtwert und können je nach Aufwand vor Ort (z.B. höherer Aufwand Aufbau/Abbau, Verlängerung Buffetbereitstellung, etc.) verändert werden. Daher werden die tatsächlich geleisteten Stunden des angebenden Personals nach der Veranstaltung abgerechnet. Bei Leih-Personal ist darauf zu achten das Mindest-Buchungszeiten berücksichtigt werden müssen.

 

13. Mietpreis-Mieteinheit-Übergabe/Rückgabe

Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von 24 Stunden. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über die vereinbarte Mieteinheit hinaus in Anspruch, ist die Gesellschaft berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe der folgenden Zeiteinheit (z.B. Tage) zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

 

14. Eigentumsverhältnis

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

 

15. Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Dieser erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden von der Gesellschaft selbstverständlich vertraulich behandelt und unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr für die Zwecke der Veranstaltung benötigt werden.

 

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stattdessen soll die Regelung gelten, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Berlin. Gegenüber Unternehmern ist der Gerichtsstand Berlin.

 

Betreiberinformation:

Spreeküche GmbH

Friedrichstraße 95

10117 Berlin

 

Handelsregister: HRA 176795 B

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)

 

Vertreten durch:

Toni Kaiser

 

Die Spreeküche GmbH behält sich Änderungen vor. Es gelten die AGBs in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung. Stand 01. November 2021